Informationen für unsere Mieter

  • Informationen für unsere Mieter
  • Wie erhalte ich Wohnungsangebote?
  • Wie und wann kann ich Wohnungen besichtigen?
  • Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung entschieden habe?

Wie erhalte ich Wohnungsangebote?

Selbst auf unserem Wohnungsportal suchen

Sie haben die Möglichkeit auf unserer immer aktuellen Homepage nach aktuell freien Wohnungen zu suchen. Wir präsentieren unsere möblierten Wohnungen detailliert mit Bildern.

Über ein eingebautes Kontaktformular können Sie uns Fragen, Wünsche und Mitteilungen zukommen lassen oder Exposés mit Bildern anfordern.

Wir werden Ihnen danach entsprechende Informationen per Email zukommen lassen oder telefonisch Ihre Fragen beantworten.

Anfrage online oder telefonisch

Wenn Sie sich die Mühe ersparen möchten, selbst die Wohnungsdatenbank nach freien Wohnungen zu durchsuchen, benötigen wir von Ihnen möglichst genaue Angaben.
Insbesondere der geplante Zeitraum ( Mietzeit von ? bis ? ) der Anmietung, der maximale Mietpreis und die Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen möchten.

Sie erhalten dann danach ( per Email oder telefonisch ) genauere Auskünfte auf Ihre Anfrage.

Wie und wann kann ich Wohnungen besichtigen?

Sie haben die Möglichkeit vorab auf unserer Homepage Wohnungen zu besichtigen.

Hier könne Sie die Verfügbarkeit prüfen, nach Größe, Lage und Preis selektieren.

Haben Sie sich für ein paar Wohnungen entschieden, so vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin. Meist sind die Wohnungen noch vermietet, so dass wir den bisherigen Mieter informieren müssen.

Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung entschieden habe?

Für die Anmietung einer Wohnung benötigen wir einige Daten.

Sind Sie selbst der Mieter, so benötigen wir Ihre Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse, tritt Ihre Firma als Mieter auf, so ist es die Firmenanschrift.

Sobald wir diese Eckdaten haben, können wir den Mietvertrag vorbereiten.

Rund um die Miete

  • Rund um die Miete
  • Wer erstellt den Mietvertrag?
  • Muss ich Vermittlungsgebühr zahlen?
  • Muss ich Nebenkosten zahlen?
  • Wie ist die Ausstattung der Wohnungen?
  • Sind Haustiere erlaubt?
  • Was ist wichtig bei der Mietzahlung?
  • Wann und wie viel Kaution muss gezahlt werden?

Wer erstellt den Mietvertrag?

Wir stellen spezielle Mietvertragsformulare für Wohnen auf Zeit zur Verfügung.
Die Mietverträge werden von uns unterschriftsreif vorbereitet.

Der Mietvertrag wird zwischen Vermieter und Mieter vor dem Mietbeginn schriftlich abgeschlossen.

Der Mietvertrag fixiert wichtige Punkte wie Mietzeit, Mietzins, Kaution, Zahlungsweise, Kündigung, Nutzung der Mietsache und die Rückgabe der Mietwohnung.

Muss ich eine Vermittlungsgebühr bezahlen ?

Mieten Sie ein Apartment oder eine möblierte Wohnung direkt bei uns an, so dass kein Makler beauftragt wurde, entstehen für Sie keine Vermittlungsgebühren.

Das Erstellen von Wohnungsexposés, Beratungen und Wohnungsbesichtigungen sind kostenlos.

Muss ich Nebenkosten zahlen?

Nein, es gibt keine gesonderte Nebenkostenberechnung.

Die Nebenkosten sind in der Miete enthalten.

Das heißt die Kosten für Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr und Hausverwaltung werden nicht extra berechnet.

Dieser Pauschalpreis hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Fixkosten für Ihren geplanten Aufenthalt genau berechnen können.

Wie ist die Ausstattung der möblierten Wohnungen?

Unsere komfortabel und funktional eingerichteten Appartements und Wohnungen stehen für ein modernes Wohnen auf Zeit in Frankfurt.

Ob es ein gemütliches Studio-Appartement oder eine repräsentative geräumige 3 - Zimmer Wohnung ist. Sie werden sich auch in einer fremden Stadt wie Zuhause fühlen.

Unsere Wohnungen verfügen alle über eine eigene Küche oder Kitchenette. Zur Ausstattung der Küche gehören Herd, Kühlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster, Geschirr, Besteck, Gläser, Kochtöpfe, Pfanne und die wichtigsten Kochutensilien.

Der Wohnbereich einer Wohnung besteht meist aus einer Polstergarnitur mit Tisch und einer Wohnwand. Des weiteren gehört ein Esstisch mit Stühlen dazu. Eine Stereoanlage, Fernseher und DVD - Player sind Standard.

Das Schlafzimmer verfügt neben dem Bett über einen geräumigen Kleiderschrank, auch Bettwäsche und Handtüchern gehören zum Inventar.

Die hell gefliesten Bäder haben eine Dusche oder eine Badewanne.

Sie können gewissermaßen mit dem Koffer in der Hand einziehen, Sie benötigen lediglich Ihre persönlichen Dinge.

 

Sind Haustiere erlaubt?

In unseren Appartements und möblierten Wohnungen sind aus hygienischen Gründen keine Haustiere erlaubt.

Was ist wichtig bei der Mietzahlung?

Die Miete ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung einer Wohnung zu entrichten hat.

Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag eines Monats. Die Pflicht der Mietzahlung endet mit der Beendigung des Mietverhältnisses.

Wann und wie viel Kaution muss gezahlt werden?

Der Mieter leistet bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten. Sie kann in bar, durch Überweisung oder durch eine Bankbürgschaft geleistet werden. Diese ist spätestens bei der Übergabe der Wohnung zu zahlen.

Sie ist eine Sicherheitsleistung zugunsten des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Leistungen nicht nachkommt.

Eine Kaution ist geleistet, wenn der Vermieter das Geld erhalten hat oder eine Bankbürgschaft übergeben wurde.

Kommt der Mieter zu Beispiel mit Mietzahlungen oder Schadensersatzleistungen in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt seinen Anspruch aus der Kautionssumme zu befriedigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet die Kaution wieder auf die ursprüngliche Höhe zu ergänzen.

Der Vermieter zahlt dem Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb einer angemessen Zeit nach Räumung und Rückgabe zurück, soweit gegen den Mieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen oder zu erwarten sind.

Für die Kautionsrückzahlung benötigen wir ein von Ihnen angegebenes Bankkonto. Soll eine Kaution ins Ausland zurück überwiesen werden, benötigen wir auch einen SWIFTCODE und eine IBAN - Nummer der Empfängerbank.

Informationen zu den Wohnungen und Apartments

  • Was muss ich für die Nutzung einer möblierten Wohnung wissen?
  • Muss ich Strom, Wasser oder Gas anmelden?
  • Wie ist das mit der Instandhaltung einer Wohnung?
  • Was muss ich zum Einzug / Wohnungsübergabe wissen?

Was muss ich für die Nutzung einer möblierten Wohnung wissen ?

Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden.

Nutzungsbefugnis haben nur die Personen, die im Mietvertrag namentlich genannt sind. Ausgenommen hiervon sind Personen, die sich besuchsweise in den Räumlichkeiten aufhalten. Für diese Personen übernimmt der Mieter die Haftung.

Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen der Mietsache und ihres Zubehörs, die er selbst verursacht hat oder die von Personen verursacht wurden, die auf Veranlassung des Mieters Zutritt zur Mietsache hatten.

Haustiere dürfen nicht gehalten werden.

Bauliche Veränderungen der Mietsache, am Inventar, insbesondere an Möbel oder an Einbauten bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die Weitervermietung an Dritte ist nicht zulässig.

Muss ich Strom, Wasser oder Gas anmelden?

Sie müssen keinen Strom, Wasser oder Gas für die gemietete Wohnung anmelden.

Der Mietpreis ist eine Pauschalmiete und beinhaltet die Nebenkosten.

Wie ist das mit der Instandhaltung einer Wohnung?

Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie sämtliche darin enthaltenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und technische Geräte sachgemäß zu bedienen.

Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften, zu heizen und regelmäßig zu reinigen.

Bei eventuellen Schäden oder Mängeln ist der Vermieter oder sein Beauftragter unverzüglich zu informieren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht entstehen.

Was muss ich zum Einzug / Wohnungsübergabe wissen?

Für eine Wohnungsübergabe ist eine Terminvereinbarung notwendig. Bei der Wohnungsübergabe werden die Schlüssel übergeben.

In einem Übergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung vermerkt. Des weitern wird eine möblierte Wohnung mit einer Inventarliste übergeben die vom Mieter und Vermieter unterzeichnet wird, um sich am Ende der Mietzeit vor Missverständnissen zu schützen.

Der Mieter wird auch über die wesentlichen Dinge informiert, die die Wohnung oder das Haus betreffen, wie zum Beispiel Müllentsorgung, Waschraum, Briefkästen usw.

Um Probleme zu vermeiden, sollen Sie an den Grundsatz denken:

" Eine Wohnung sollte so wie sie übernommen wird auch zurückgegeben werden. "

Kündigung des Mietvertrags und Rückgabe der Wohnung

  • Wie ist das mit der Kündigung einer Wohnung?
  • Wie ist das mit der Endreinigung der Wohnung?
  • Was muss ich zum Auszug / Wohnungsrückgabe wissen ?

Wie ist das mit der Kündigung einer Wohnung?

Befristeter Mietvertrag:

Ein befristeter Mietvertrag ist grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.

Zieht der Mieter vorzeitig aus, haftet er bis zum Ablaufdatum des Vertrages für dessen ordnungsgemäße Erfüllung. Ein Nachmieter kann nicht gestellt werden.
Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.

Der Vermieter hat die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn besondere Gründe vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung, wie z.B. bei Missbrauch der Räumlichkeiten durch den Mieter oder nicht erfolgter Mietzahlung, vorliegen.

Unbefristeter Mietvertrag:

Der Mietvertrag ist unbefristet und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat vom Mieter oder Vermieter schriftlich gekündigt werden. Kündigung per Email wird nicht anerkannt.

Die Kündigung gilt als wirksam, sofern sie bis zum dritten Arbeitstag des Monats zu dessen Ende sie wirksam wird dem Vermieter zugegangen ist.

Wie ist das mit der Endreinigung der Wohnung?

Die Mietwohnung muss in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.

Die Endreinigung ist Sache des Vermieters.

Für die Endreinigung wird eine nach Größe der Wohnung festgelegte Unkostenpauschale erhoben.

Was muss ich zum Auszug / Wohnungsrückgabe wissen?

Für die Wohnungsrückgabe ist eine Terminvereinbarung notwendig. Für diesen Termin wir das bei der Wohnungsübergabe erstellte Übernahmeprotokoll und die Inventarliste benötigt.

Es wir der Zustand der Wohnung und die Vollzähligkeit des Inventars geprüft und die Schlüssel werden zurückgegeben.

Da die Wohnung meist gleich wieder vermietet wird, ist es wichtig eventuelle Schäden in der Wohnung oder am Mobiliar frühzeitig dem Vermieter zu melden, so besteht meist die Möglichkeit die Schäden bis zum Mietende zu beheben und somit Folgekosten wegen Leerstand zu vermeiden.

Desweitern hat der Mieter persönliche Dinge aus der Wohnung zu entfernen, Lebensmittel zu entsorgen, Wäsche und Kleidung usw.

Der Mieter hat nach der Wohnungsrückgabe keinen Zugang mehr zur Wohnung.